Kommunalpolitiker/innen übernehmen mit einem kommunalen Mandat eine ehrenamtliche Aufgabe.
Die Arbeit in Rat, Ausschüssen und Kommissionen findet in der Freizeit statt. Für die Arbeit erhalten kommunale Mandatsträger/innen eine Aufwandsentschädigung, die durch die Entschädigungsverordnung des Landes geregelt wird.
Ratsmitglieder erhalten je nach Gemeindegröße eine monatliche Aufwandsentschädigung (in Köln 520,00 Euro) und pro Teilnahme an einer Sitzung ein Sitzungsgeld von 25,00 Euro.
Mitglieder der Bezirksvertretung erhalten je nach Gemeindegröße eine monatliche Aufwandsentschädigung (in Köln 285,00 Euro).
Sachkundige Bürgerinnen und Bürger erhalten pro Sitzung (Fraktions- und Ausschusssitzungen) ein Sitzungsgeld von 65,00 €. Auch diese Höhe ist von der Größe der Kommune abhängig.
Fraktionsvorsitzende, stellv. Fraktionsvorsitzende und stellv. Bürgermeister/Innen erhalten für die übernommenen Aufgaben (Leitung der Fraktion bzw. Vertretung des Bürgermeisters bei Dorffesten, Einweihungs- oder Geburtstagsfeiern) eine höhere Aufwandsentschädigung.
Die stellv. Bezirksbürgermeister und Fraktionsvorsitzende in der Bezirksvertretung erhalten den 1-fachen Satz zusätzlich. Fraktionsvorsitzende im Stadtrat erhalten je nach Größe der Fraktion den 3- oder 2-fachen Satz, stellv. Vorsitzende (ab einer gewissen Fraktionsgröße und nur ein Stellvertreter) den 1,5-fachen Satz zusätzlich zur oben genannten Aufwandsentschädigung.
Den Mandatsträgern/Innen wird darüber hinaus eine Fahrkostenerstattung gewährt. Auch kann ggfs. Verdienstausfall aufgrund der Ausübung des Mandats erstattet werden.
Die Entschädigungen werden an alle Fraktionen und fraktionslose Ratsmitglieder ausgezahlt. Aufwandsentschädigungen, die einen Freibetrag von 200 Euro im Monat übersteigen, sind zu versteuern.
Stand: 01.10.2022