

Der Ausschuss Kunst und Kultur hat die Neuerrichtung der Treppenanlage als 1. Bauabschnitt mit neuen Wangen und Mauern, Treppenstufen und -podeste, Restaurierung der Leuchten, Schrifttafeln und Löwenskulptur mit Gesamtkosten in Höhe von 416.500 beschlossen, berichtet die Porzer Ratsfrau Monika Möller aus der heutigen Sitzung.
Dazu der Landtagsabgeordnete Jochen Ott:
Die gemeinsamen Bemühungen aller Porzer SPD-Mandatsträger haben letztlich und endlich zum Erfolg geführt, worüber ich mich für die Porzer Bürgerinnen und Bürger ganz besonders freue. Wichtig ist dabei, dass nun schnell mit den Erneuerungsmaßnahmen begonnen werden kann.
In der Sitzung am 15.02.2011 hatte der Ausschuss Kunst und Kultur bereits die Sanierung des Uferbereiches mit Aufteilung in zwei Bauabschnitten sowie die Durchführung des 1. Bauabschnittes mit zahlungswirksamen Aufwendungen in Höhe von 160.000 Euro aus dem Budget des Stadtkonservators zur Verfügung gestellt. Erst nach dem Baubeschluss vom 15.02.2011 konnten Fachplaner (Bodengutachter, Tragwerksplaner, Architekt und Restaurator) beauftragt werden.
Ergebnis deren Untersuchungen war, dass die der Kostenschätzung zugrundeliegende weitgehende Sanierung der Treppenanlage nicht möglich ist. Die Ursachen von Schäden aus durch Erddruck bedingten Verformungen und durch Erdberührung hervorgerufene Feuchtigkeitsbelastung lassen sich nach Aussagen der Fachleute mit Sanierungsmaßnahmen nicht beseitigen. Die Schadensbilder würden in absehbarer Zeit wiederkehren. Die erforderliche Neuerrichtung beinhaltet eine aufwendige Gründung in der aus aufgefülltem Material bestehenden Böschung. Mit dem dafür geplanten Verbau aus Kleinbohrpfählen wurde die wirtschaftlichste Lösung ausgewählt, heißt es in der Beschlussvorlage der Verwaltung.
Zur Endsumme von rd. 320.800 Euro kommen noch das Honorar der Gebäudewirtschaft in Höhe von rd. 16.200 Euro und externe Honorare in Höhe von rd. 79.500 Euro, womit sich die Gesamtkosten auf 416.500 Euro belaufen.
Die Finanzierung des ersten Bauabschnitts erfolgt nun aus den bereitstehenden Mitteln im Budget des Stadtkonservators mit weiteren Ermächtigungen in Höhe von 182.178 Euro, die zur Übertragung vorgesehen werden.
Mit der Entscheidung über den 2. Bauabschnitt, der Brüstungsmauer auf der Böschung, soll nun bis zur Vergabe des 1. Bauabschnittes gewartet werden, da dann weitgehende Klarheit über die Kosten besteht. Die Neuerrichtung der Mauer soll danach auf den verbleibenden Fundamenten vorgesehen werden.
Der Beschluss erfolgte per Dringlichkeitsentscheidung, weil die Treppenanlage seit Oktober 2010 wegen des desolaten Zustandes abgesperrt ist. Der Ausschuss Kunst und Kultur hatte am 15.02.2011 Mittel in Höhe von 160.000 Euro auf Basis einer Kostenschätzung für die Sanierung freigegeben. Daraufhin wurden Untersuchungen des Bestandes vorgenommen, deren Ergebnis war, dass die gesamte Anlage neu zu errichten sein wird, statt sie zu sanieren. Insbesondere wird wegen der Lage an einer aufgefüllten Böschung eine aufwendige Gründung herzustellen sein. Da diese ganz erhebliche Mehrkosten verursacht, wurden nach kostengünstigeren Alternativen gesucht und deren Kosten ermittelt. Das nahm, auch weil mehrere Fachplaner und Behörden dazu benötigt wurden, viel Zeit in Anspruch. Es gelang leider nicht, eine Beschlussvorlage über die geänderte Ausführung und die Kostensteigerung für die Ausschusssitzung am 26.02.2013 rechtzeitig fertig zu stellen. Die daraufhin gefertigte Dringlichkeitsvorlage wurde nicht beschlossen. Als darüber Klarheit bestand, war es für eine fristgemäße Vorlage für die Ausschusssitzung am 11.04.2013 schon zu spät.
Der Zeitdruck bestand, da die Bürgerinnen und Bürger jetzt schon seit zweieinhalb Jahren die Treppe nicht mehr nutzen können und die örtliche Situation mit den Absperrungen um die baufällige Treppenanlage ein sehr unerfreuliches Bild abgibt, was Unmutsäußerungen und kritischer Presseberichterstattung geführt hatte.
Da erst nach dem Beschluss der Vorlage die Erarbeitung von Ausführungsplanung und Leistungsverzeichnissen beginnen können, wären beim Beschluss erst in der nächsten Ausschusssitzung am 28.05.2013 weitere mehr als sechs Wochen verloren gegangen.
Der planmäßige Beginn der Fundamentierungsarbeiten hätte zudem mit der Hochwasserperiode ab 1. November kollidiert, was je nach Hochwassersituation die Arbeiten unmöglich machten und auf jeden Fall erhöhten Aufwand für Überwachungs- und Sicherungsmaßnahmen nach sich gezogen würde. Diese Risiken und Nachteile sollten minimiert werden, indem am 11.04.2013 über die Vorlage entschieden wurde.