Eine sehenswerte Bilanz

Bericht aus Düsseldorf

Jochen Ott zieht Bilanz nach 150 Tagen rot-grüner Koalition in NRW:

"Durchgestartet" nennt man sowas: Nach der Wahl von Hannelore Kraft zur Ministerpräsidentin am Mittwoch, 14. Juli 2010 mit anschließender Vereidigung des Kabinetts am Donnerstag, 15. Juli 2010 legte Rot-Grün mit den ersten Anträgen, die den Bürgerinnen und Bürgern versprochen worden waren, sofort los:

Studiengebühren abschaffen
Die neue Landesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Studiengebühren vorzulegen. Studiengebühren sind sozial ungerecht; sie sind eine wesentliche Hürde, die eine höhere Bildungsbeteiligung verhindert. Daher müssen sie schnellstmöglich abgeschafft werden. Gleichzeitig soll sich das Land mit der Abschaffung der Studiengebühren verpflichten, den Hochschulen entsprechende Mittel als Ausgleich zur Verfügung zu stellen. Sowohl die Abschaffung der Gebühren, als auch die Kompensation werden wichtige Bestandteile des Haushalts 2011 sein.

Stadtwerke stärken
Die Fesseln, die in der vergangenen Legislaturperiode der Kommunalwirtschaft in NRW angelegt wurden, sollen wieder gelöst werden. Insbesondere die Stadtwerke müssen wieder zu fairen Bedingungen in den Wettbewerb mit großen Energieunternehmen einsteigen dürfen, fordern SPD und Grüne. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass eine Privatisierung öffentlicher Leistungen nicht zwangsläufig mehr Verbraucherrechte, preisgünstigere Angebote, höheres Qualitätsniveau oder höheren Gemeinwohlnutzen erzeugt. Im Gegenteil, wenn wenige große Unternehmen die Märkte beherrschen, bleiben Angebotsvielfalt und Wahlfreiheit für die Verbraucher meist auf der Strecke. In den vorliegenden Gesetzentwurf haben SPD und Grüne u.a. eine gemeinsame Formulierung des Verbandes kommunaler Unternehmen und des Handwerkstages aufgenommen. Damit werden den berechtigten Interessen von Handwerk und Stadtwerken gleichermaßen Rechnung getragen.
Über die Reform des Gemeindewirtschaftsrechts, wird der Landtag am Mittwoch, 15. Dezember 2010, endgültig abstimmen.

Schulpolitisches Sofortprogramm
Die SPD-Fraktion bringt gemeinsam mit den Grünen im Landtag ein schulrechtliches Sofortprogramm auf den Weg. Neben der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung und der Kopfnoten fordern die Regierungsfraktionen die Wiedereinführung der Drittelparität in der Schulkonferenz. Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Demokratie an den Schulen. Es geht darum, dass Schülerinnen und Schüler Demokratie nicht nur theoretisch erörtern, sondern konkret lernen und leben. Ein weiterer Punkt ist das Angebot des Landes an die Schulträger, bei Bedarf Schulbezirke für Grundschulen festzulegen. Die Kommunen sollen dieses wichtige Steuerungsinstrument für eine optimale Schulversorgung wieder nutzen dürfen. Die Abstimmung über die dafür notwendigen Änderungen im Schulgesetz steht ebenfalls am Mittwoch, 15. Dezember 2010, auf der Tagesordnung des Plenums.

Beste Bildung für die Jüngsten
Alle wesentlichen Studien weisen unmissverständlich nach, wie hoch der Stellenwert frühkindlicher Bildung für die spätere Entwicklung der Menschen ist. Das Angebot in der frühkindlichen Bildung muss sozial gerecht, bedarfsgerecht und qualitätsorientiert sein. Mit dem 2008 in Kraft getretenen Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist ein Weg beschritten worden, der diese Ziele nicht erreicht. Im Gesetz selbst ist eine Überprüfung für das Jahr 2011 vorgesehen, die umgehend angegangen werden muss. Rot-Grün fordert die Landesregierung auf, im Dialog mit Eltern, Trägern, Kommunen und Beschäftigten sowie den entsprechenden Verbänden, Regionalkonferenzen zur Evaluation des KiBiz durchzuführen. Nun werden auch die Betroffenen zu echten Beteiligten.

Mehr Mitbestimmung im Öffentlichen Dienst
Das in Nordrhein-Westfalen geltende Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) hatte sich bis zur Änderung im September 2007 über Jahrzehnte bewährt. Die abgewählte schwarz-gelbe Landesregierung hat nicht nur mit der drastischen Einschränkung der Mitbestimmung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst die vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit zwischen Personalräten und Dienststellenleitungen mutwillig zerstört. Sie hat damit zugleich in einem rein ideologisch motivierten Kampf gegen den öffentlichen Dienst unter dem Slogan "Privat vor Staat" die langjährig gewachsene und allgemein anerkannte Kultur der Mitbestimmung auf Augenhöhe nachhaltig beschädigt. Im ersten Schritt stellen die Koalitionspartner fest: Die unterschiedlichen Anforderungen und immer neue Herausforderungen für den öffentlichen Dienst können nur gemeinsam, nicht gegeneinander bewältigt werden. Deshalb ist es das Ziel, die Grundlagen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in Behörden und Verwaltungen wiederherzustellen und zu modernisieren. Ein neues Landespersonalvertretungsgesetz muss auch auf politische, soziale, organisatorische und technische Veränderungen Antworten geben. Im Dialog mit den Gewerkschaften und den Verbänden werden wir eine moderne und zeitgemäße auf Partizipation, Dialog und gegenseitiges Vertrauen setzende Mitbestimmung für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes verwirklichen. Die Eckpunkte für ein neues LPVG bringt das Kabinett am Dienstag, 14. Dezember 2010, auf den Weg.

Schwerpunkte im 2. Halbjahr 2010

Nach der Sommerpause standen die folgenden inhaltlichen Schwerpunkte auf der Agenda der rot-grünen Koalition:

Kommunen finanziell entlasten
Im September stellte die Landesregierung den "Aktionsplan Kommunalfinanzen" vor, der für eine spürbare Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung sorgt und die Kommunen wieder handlungsfähig macht. Rot-Grün hält Wort, nimmt die Sorgen und Nöte der kommunalen Familie in Nordrhein-Westfalen ernst und verbessert die finanziellen Rahmenbedingungen nachhaltig. Darüber hinaus bringen SPD und Grüne im Dezember einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 76 der Gemeindeordnung in den Landtag ein. Dadurch sollen die Fesseln in der Gemeindeordnung für die aktuell 137 NRW-Kommunen mit Nothaushalt gelockert werden. Bisher müssen sie innerhalb von vier Jahren einen ausgeglichenen Haushalt nachweisen. Solange sie dies nicht schaffen, dürfen sie beispielsweise nicht an Förderprogrammen teilnehmen und keine Auszubildenden einstellen. Das will die rot-grüne Koalition ändern. Künftig gibt es keine pauschalen zeitlichen Vorgaben mehr für den verbindlichen Haushaltsausgleich. Stattdessen sollen die Bezirksregierungen mit jeder Stadt ein individuelles Sanierungskonzept erarbeiten.
Initiiert von SPD und Grünen beschäftigt sich der Landtag in einer Sondersitzung am
29.Oktober mit der dramatischen Finanzlage der Kommunen. Fast einstimmig fordert der Landtag den Bund auf, künftig – statt bisher einem Viertel – die Hälfte der Soziallasten zu übernehmen, um Städte und Gemeinden zu entlasten.

Ausbildungslücke in der Lehrerausbildung
Das Kabinett beschließt, allen Referendarinnen und Referendaren zum Februar 2011 einen Ausbildungsplatz anzubieten. Das gilt vor allem auch für die in diesem Sommer abgelehnten Bewerberinnen und Bewerber. Aufgrund des Zulassungsverfahrens kamen zahlreiche Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen nicht zum Zuge. Die Gewinnung von Lehrernachwuchs ist aber von zentraler Bedeutung. Wir sind auf junge und gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer an unseren Schulen angewiesen. Leider hat es die schwarz-gelbe Vorgängerregierung unterlassen, genügend Ausbildungsplätze zu schaffen. Aktuell befinden sich noch knapp 400 Personen auf der Nachrückliste.

Steinkohlevereinbarung muss gelten
Die Fraktionen von SPD, CDU und Grüne machen in einem gemeinsamen Antrag ihre Position zu den Plänen der EU-Kommission zur vorzeitigen Beendigung der Steinkohlehilfen deutlich: Das Steinkohlefinanzierungsgesetz gilt; d.h. es muss beim Auslaufen der Beihilfen frühestens 2018 bleiben. 2012 soll im Lichte der vorliegenden Erkenntnisse noch einmal überprüft werden, ob es beim endgültigen „Aus“ bleibt. Bereits Mitte August hatten die Landesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Die Linke im nordrhein-westfälischen Landtag eine Erklärung verfasst.

Nachtragshaushalt 2010
Wenige Wochen nach der Wahl von Hannelore Kraft zur Ministerpräsidentin bringt die rot-grüne Landesregierung einen Nachtragshaushalt in den Landtag ein, der neben der Schaffung von 1.500 Lehrerstellen die Auszahlung von 300 Millionen Euro an die Städte und Gemeinden noch in diesem Jahr vorsieht. Die abgewählte schwarz-gelbe Landesregierung hatte den NRW-Kommunen 130 Millionen Euro bei der Grunderwerbssteuer vorenthalten und mit 170 Millionen Euro die Städte und Gemeinden zu Unrecht an der Entschuldung des Landes beteiligt. Auch das soll durch den Nachtrag korrigiert werden, der am Donnerstag, 16. Dezember 2010, im Parlament verabschiedet wird. Insgesamt sieht der Nachtragsetat 8,4 Milliarden Euro an neuen Schulden vor. Die Kredite sind notwendig, um die Beschlüsse und Finanzrisiken der abgewählten schwarz-gelben Koalition abzusichern. Das ist die traurige Abschlussbilanz von fünf Jahren Regierung Rüttgers.

520 Millionen Euro für Kita-Ausbau
Die alte Landesregierung hatte ohne ein geordnetes Verfahren Träger und Kommunen quasi dazu ermuntert, auch ohne Bewilligungsbescheid bereits mit Baumaßnahmen für den Ausbau von U3-Plätzen zu beginnen. Als das Ganze aus dem Ruder zu laufen drohte, veranlasste der damalige CDU-Minister Laschet wenige Tage vor dem Regierungswechsel einen faktischen Bewilligungsstopp. Das führte dazu, dass Träger, Kommunen und Eltern bereits begonnene Maßnahmen nicht zu Ende führen konnten, weil sie die Rechnungen für Architekten oder Handwerker nicht mehr bezahlen konnten. Davon sind rund 1.300 Kindertageseinrichtungen betroffen, denen jetzt umgehend geholfen wird. Für diese Härtefälle werden im Nachtragshaushalt 150 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Weitere 370 Mio. Euro stehen für den qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung und als Folge des Urteils des Verfassungsgerichtshofes in Münster bereit. Das Gericht hatte den Kommunen einen Anspruch auf höhere finanzielle Unterstützung attestiert. Zur Erinnerung: Ab 2013 gibt es einen Rechtsanspruch für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren.

Mehr Personal für Umweltschutz
Mit dem Nachtragshaushalt soll auch der eklatante Personalmangel in der Umweltverwaltung behoben werden. Nordrhein-Westfalen braucht eine schlagkräftige Umweltverwaltung, damit es wieder zu mehr Sicherheit für Menschen und Umwelt, zu einer höheren Effizienz bei Kontrollen und Genehmigungen sowie zu einem Abbau des Vollzugsdefizites kommt. Zur Erfüllung dieser Aufgaben sollen 100 Stellen in der Umweltverwaltung geschaffen werden, die die Lücke schließen, die unter anderem durch die Verwaltungsreform der Vorgängerregierung gerissen wurde. Das Dortmunder Beispiel Envio, wo Menschen mit der Industriechemikalie PCB verseucht wurden, zeigt, wie wichtig effektive Kontrollen sind.

Wiedereinführung der Stichwahl
Das NRW-Kabinett beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Stichwahl. Diese Stichwahl bei Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Landräten ist ein wichtiges demokratisches Element, damit die kommunalen Spitzen in jedem Fall durch eine breite Mehrheit der Wählerinnen und Wähler legitimiert sind. Die alte schwarz-gelbe Koalition hatte die Stichwahl aus parteitaktischen Gründen geopfert.

Geschacher bei Hartz IV Regelsätzen
Die SPD setzt gemeinsam mit dem Koalitionspartner eine Aktuelle Stunde zu den undurchsichtigen Beschlüssen von Schwarz-Gelb in Berlin zum Regelsatz von erwachsenen Hartz IV Empfängerinnen und Empfängern durch. Die von CDU und FDP geplante Erhöhung der Hartz IV Regelsätze um nur fünf Euro ist ein weiterer sozialpolitischer Offenbarungseid der konservativen Bundesregierung. Sie wird den zentralen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nicht gerecht und berücksichtigt weder das soziokulturelle noch das physische Existenzminimum der Betroffenen im erforderlichen Maße. Nach der Streichung des Elterngeldes für Hartz IV Bezieher wird einmal mehr Politik gegen die armen Menschen in unserer Gesellschaft gemacht.

Gehaltsbremse für Banker
Mit einer NRW-Bundesratsinitiative sollen überhöhte Managergehälter bei staatlich gestützten Banken gestoppt werden. Die rot-grüne Landesregierung will dafür sorgen, dass in staatlich gestützten Geldinstituten die Gehaltsgrenze von 500.000 Euro für alle Banker gilt. Bisher ist eine Verdienstbremse nur für Vorstandsmitglieder in den Kreditinstituten vorgeschrieben, die wegen der Finanzkrise vom staatlichen Rettungsfonds Soffin Hilfen erhalten haben. Zuvor hatten die SPD-geführten Länder auf Initiative von NRW bereits einen Vorstoß im Finanzausschuss des Bundesrats unternommen. Dort hatten sie gefordert, „verfassungsfeste gesetzliche Regelungen vorzusehen, welche die umfassende Durchsetzung von Vergütungsobergrenzen ermöglichen.“ Der Antrag war jedoch an den Gegenstimmen der CDU-geführten Länder gescheitert.

Atomkraft? Nein Danke!
Der massive Protest gegen Castor-Transporte macht noch einmal deutlich, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung ohne Not einen gesellschaftlichen Großkonflikt um die Nutzung der Kernenergie angefacht hat, der mit dem Atomkonsens weitgehend beigelegt war. Die rot-grüne Landesregierung entscheidet, sich an einer Normenkontrollklage gegen die Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke zu beteiligen. Nordrhein-Westfalen wird gemeinsam mit anderen SPD-geführten Landesregierungen gegen die Umgehung des Bundesrates beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage einreichen. Die Verlierer der Atom-Politik der Bundesregierung sind auch mittelständische Unternehmen, die mit Erneuerbaren Energien mehr als 300.000 Jobs geschaffen haben.

Integrationsdebatte
SPD und Grüne bringen den Antrag „Keine Verschlechterungen bei Integrationskursen“ in den Landtag ein. Hintergrund ist, dass CDU und FDP in Berlin verschärfte Regeln für die Integrationskurse einführen. Ein großer Teil der Migrantinnen und Migranten, die sich freiwillig für Integrationskurse entscheiden, müssen zunächst mindestens drei Monate warten, bis sie einen Kurs antreten können. Außerdem müssen Sprachkurse mindestens 15 Unterrichtsstunden in der Woche umfassen. Viele Volkshochschulen als Sprachkursträger bieten bislang auch arbeitnehmerfreundliche Kurse in einem Umfang von acht Wochenstunden an. Für diese Kurse bedeuten die neuen Vorgaben das Aus.

Eckpunkte für ein Klimaschutzgesetz NRW
Nordrhein-Westfalen wird Vorreiter beim Klimaschutz. Das Landeskabinett verabschiedet die Eckpunkte für das neue Klimaschutzgesetz NRW, da das Land bei der Erfüllung der Klimaschutzziele eine besondere Verantwortung hat; etwa ein Drittel aller in Deutschland entstehenden Treibhausgase emittieren hier. Auf der Basis des Gesetzes legt die Landesregierung dem Landtag in 2011 einen Klimaschutzplan vor, der die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des Klimazieles sowie Zwischenziele festlegt.

Eckpunkte des Klimaschutzgesetzes NRW sind unter anderem
• die verbindliche Verminderung der Treibhausgasemissionen in NRW bis 2020 um mindestens 25 Prozent und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990;
• die Steigerung der Energieeffizienz, die Energieeinsparung und der Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie
• die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels;
• die Einrichtung eines Klimaschutzrates;
• die Einführung von Klimaschutzzielen als Ziele der Raumordnung
• und eine CO2-neutrale Landesverwaltung bis 2030.

Sofortprogramm zur Städtebauförderung
Angesichts der deutlichen Kürzung der Städtebaufördermittel des Bundes für das Jahr 2011 wird das Land aktiv. In einem Sofortprogramm stellt NRW noch 2010 weitere knapp 40 Millionen Euro Städtebaufördermittel zur Verfügung. Damit können 51 Städte und Gemeinden noch in diesem Jahr 66 Vorhaben beginnen oder fortsetzen. Von diesem Sofortprogramm profitieren auch 14 Vorhaben in Stadtvierteln der Sozialen Stadt, die angesichts der massiv verringerten Fördermittel des Bundes im kommenden Jahr kaum noch Chancen haben, umgesetzt zu werden. Wir setzen jeden vorhandenen Euro ein, damit die ebenso unsinnigen wie ungerechten Kürzungen des Bundes gemildert werden.

Die Gemeinschaftsschule kommt
Das Modellvorhaben ‚Gemeinschaftsschule‘ der neuen Landesregierung wird viel beachtet: Bereits über 80 NRW-Kommunen haben um Beratung für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule nachgesucht. Auch das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW hat einstimmig eine positive Stellungnahme zum Modellvorhaben abgegeben. Die rot-grüne Koalition nimmt diesen Zuspruch zum Anlass genommen, um im Parlament noch einmal auf die Vorteile der Gemeinschaftsschule hinzuweisen. Sie sichert ein attraktives und wohnortnahes Schulangebot und hält möglichst lange alle Bildungsabschlüsse offen. Die ersten Gemeinschaftsschulen gehen bereits zum Schuljahr 2011/2012 an den Start.

Gesetzlicher Mindestlohn
Die rot-grüne Landesregierung hat beschlossen, gemeinsam mit Rheinland-Pfalz eine Bundesratsinitiative zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland zu starten. Menschen, die Vollzeit arbeiten, müssen von ihrer Arbeit menschenwürdig leben können. Wir brauchen deshalb einen Rechtsanspruch auf einen Mindestlohn, um sicherzustellen, dass über eine Vollzeitbeschäftigung ein Existenz sicherndes Arbeitseinkommen erzielt werden kann und damit eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird. Ohne einen gesetzlichen Mindestlohn werde sich der Niedriglohnsektor weiter ausweiten. Damit könnten immer weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihrer Arbeit leben – mit der Folge, ergänzende Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen zu müssen. Zudem verhindert ein gesetzlicher Mindestlohn den unfairen Wettbewerb zwischen Unternehmen. Lohndrückerei und entsprechender Unterbietungswettbewerb belasten seriös arbeitende Unternehmen und verdrängen diese vom Markt.

Bessere Integration behinderter Schüler
Gemeinsam mit dem grünen Koalitionspartner, der CDU und der Fraktion ‚Die Linke‘ beschließen die Sozialdemokraten die volle Integration behinderter Schülerinnen und Schüler, die sogenannte Inklusion. Anfang 2009 hatte Deutschland bereits die Konvention der Vereinten Nationen, wonach Menschen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen, ratifiziert. Nachdem sich die schwarz-gelbe Vorgängerregierung nicht auf ein Umsetzungskonzept für NRW einigen konnte, startete die rot-grüne Koalition einen neuen Anlauf. Schritt für Schritt soll jetzt die Reform umgesetzt werden, damit Behinderte und nichtbehinderte Schüler gemeinsam unterrichtet werden.

Mehr Lohn für Wachtmeister
Das Landeskabinett beschließt, dass Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister künftig besser besoldet werden, um den im Laufe der Jahre stetig gestiegenen Anforderungen an die Beamtinnen und Beamten Rechnung zu tragen. Die Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister haben verantwortungsvolle hoheitliche Aufgaben zu erfüllen. Deshalb soll das Eingangsamt der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes von der Besoldungsgruppe A 3 auf A 4 angehoben werden, die Stellen der Leiter großer Wachtmeistereien von Behörden und Gerichten (mit 20 und mehr Stellen) von Besoldungsgruppe A 6 – derzeitiges Spitzenamt – auf A 7. Dies sei ein wichtiges Zeichen für eine besondere Anerkennung und Wertschätzung dieser Berufsgruppe. Die vorgesehene Gesetzesänderung wird voraussichtlich Ende Februar in erster Lesung im Landtag beraten werden.

Anschlussregelung für Handwerkerparkausweise
Die Landesregierung und der Westdeutsche Handwerkskammertag verständigen sich auf einen weiteren Baustein bei der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne. Nach einem Konsultationsverfahren einigen sich das zuständige Ministerium und der Handwerkskammertag auf ein Eckpunktepapier zur Luftreinhaltung, an dessen Ende die Verbesserung der Luftqualität in Nordrhein-Westfalen stehen soll. Daran ist auch die Wirtschaft beteiligt. Teil des Eckpunktepapiers ist die Verlängerung der Ausnahmeregelung für die Ende des Jahres auslaufenden Handwerkerparkausweise. Handwerker und Handwerkerinnen mit Parkausweis können noch bis Ende Juni kommenden Jahres mit ihren Fahrzeugen in Umweltzonen in NRW einfahren, wenn sie keine Umweltplakette haben. Danach werden neue Ausnahmeregelungen gelten. Zudem sollen mit einer speziellen Fuhrparkregelung die Anreize zur Modernisierung der Fahrzeugflotte erhöht werden.

Die Koalition hält
Die rot-grüne Koalition hat noch keine Abstimmung verloren. Immer wenn sie mit ‚Ja‘ gestimmt hat, wurde der Antrag angenommen, immer wenn sie mit ‚Nein‘ gestimmt hat, wurde der Antrag abgelehnt.

Die aktuelle Einschätzung von NRW-CDU-Generalsekretär Oliver Wittke am Montag, 6. Dezember 2010, im WDR-Hörfunk, über die Haltbarkeit der rot-grünen Minderheitsregierung: «Ich glaube, es wird noch länger dauern, als wir alle glauben.»

Die Koalition hält und hält und hält