Die Entscheidung des Regierungspräsidenten steht unmittelbar bevor!

Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens wurde die Stellungnahme der Stadt Köln abgegeben. Die Bezirksregierung beabsichtigt Mitte Juni 2008 das Raumordnungsverfahren abzuschließen.

Auf Grund unserer Veranstaltung SPD im Gespräch vom Februar 2008 haben wir die Bedenken der Langeler gegen diese Trasse in einem Schreiben an den Regierungspräsidenten formuliert, bis heute liegt uns keine Antwort vor.

In dieser Veranstaltung wurde angezweifelt, dass die Trasse durch den Langeler Auenwald/ Retentionsraum die Einzige zu realisierende sei. Insbesondere wurde angezweifelt, dass alle nahe liegende Varianten auf der linksrheinischen Seite mit der erforderlichen Genauigkeit geprüft worden seien. Weiterhin wurde kritisiert, dass nicht erkennbar sei, welche Problempunkte in allen linksrh. Varianten mit welchem Aufwand (z. B. unterirdischer Bauweise im Schildvortrieb) zu überwinden seien.
Es wurde die Vermutung geäußert, dass Shell die aus ihrer Sicht mit dem geringsten Widerstand zu realisierende Trassenführung gewählt habe, zumal der Gutachter der im Auftrag der Shell die Varianten geprüft habe, neben der Trasse durch die Langeler Aue/Retentionsraum auch eine linksrheinische Variante als gleichwertig bewertet hat.

Die Landwirte im rrh. Köln und dem Niederkassel-Lülsdorfer Gebiet leiden unter starken Flächenverlusten und Beeinträchtigungen die ihre Existenz bedrohen. Einige Ursachen sind ICE-Trasse, Umgehungsstraßen, Bebauung, Ausgleichflächen Hochwasserschutz, Retentionsraum, u.s.w., man sieht auch ohne Rohrleitungsverbindung Godorf-Wesseling sind die Belastungen der Landwirtschaft sehr groß.

In Bezug auf die Rohrleitungsverbindung, können die Landwirte noch nicht mal ihr demokratisches Recht in diesem Verfahren wahrnehmen. Derzeit wird ein Flurbereinigungsverfahren wegen des Retentionsraums durchgeführt. Das bedeutet, dass die landwirtschaftlichen Flächen anhand eines Bewertungssystems (Fläche und Bodenqualität) neu aufgeteilt werden. Die Rohrleitungsverbindung soll im Retentionsraum entlang des neuen Wegenetzes erfolgen. Da aber heute keiner der Landwirte seine neuen Flächen kennt, geschweige denn die neuen Wege und damit die Trasse der Rohrleitungsverbindung kennt, kann auch niemand einen Einspruch formulieren. Ein undemokratischer Zustand, der vermieden gehört, meint Stadoll.

Nachfolgend aufgelistet die Anregungen und Kritikpunkte im Einzelnen:

1.Leinpfad-Variante A 7
Es ist aus den Unterlagen nicht erkennbar warum eine Führung über den Leinpfad in Wesseling nicht umsetzbar sein solle. Hier ist nicht in der notwendigen Tiefe geprüft worden

2. Stadtbahn-Variante A 6
Niemand versteht, warum diese Trasse nicht als Vorzugstrasse gewählt wurde.
In diesem Zusammenhang wurde durch die Anwesenden auch auf eine bestehende Rohrbrücke zwischen Shell Godorf und Basell (ehemals ROW) hingewiesen, die als Trassenalternativebetrieb genutzt werden könne. Hier ist nicht in der notwendigen Tiefe geprüft worden.

3.Alternative Variante entlang der linksrh. Autobahn 555
Herr Wehner der im Scoping-Termin den NABU vertreten hat, führte aus, dass eine vom ihm im Scoping-Termin ins Verfahren eingebrachte linksrh. Variante entlang der BAB 555 überhaupt nicht geprüft worden sei, sondern lediglich die Variante A 5, welche nur in einem kleinen Teilbereich entlang der BAB geführt worden sei. Obschon die von ihm vorgeschlagene Variante ohne Berührungspunkte mit Wohnbebauung geführt werden kann, wurde sie nicht geprüft.
Die nicht geprüfte Variante führt über den Kiesgrubenweg in Godorf entlang der BAB bis zur Vorgebirgsstr. in Wesseling und von dort ohne weiteren Kontakt mit Wohnbebauung in die Wesselinger Raffinerie. Engstellen durch fehlende Abstandsstreifen zwischen Bebauung und BAB seien durch Wechsel auf die andere Seite der BAB oder durch Schildvortrieb in unterirdischer Bauweise zu lösen. Alternativ hierzu können die Rohrleitungen die Engstelle durch Übereinanderlegung passieren.

Folgende Vorschläge wurden für den Fall an den Regierungspräsidenten herangetragen, dass trotz intensiver Prüfung keiner der o.g. Varianten verwirklichbar seien; Dabei wurde von einem Vertreter der Landwirtschaft darauf hingewiesen, dass aufgrund des für den Retentionsraum laufenden Flurbereinigungsverfahrens die derzeitigen Grundstückseigentümer keine verbindlichen Zusagen für Grundstücksnutzungen durch Shell abgeben könnten, da unklar sei, wann wer Eigentum an welcher Fläche erwerbe.

4.Alternativtrasse entlang der Landseite des bestehenden Deiches
Entlang des Deiches ist von Rheinbraun (heute RWE), für eine geplante, aber nicht realisierte Brunnengalerie ein 30 m breiter Streifen Land erworben worden. Dieser sollte für eine den Landschaftsraum schonende Trasse genutzt werden. Hier ist nicht in der notwendigen Tiefe geprüft worden

5.Alternativtrasse Rheinvorland zu Variante B 2
Trotz massiver Bedenken in Bezug auf die Belastung des Naturschutzgebietes, wurde die Prüfung einer Rheinquerung etwa in Höhe der Stadtgrenze gefordert. Hierdurch werde das Naturschutzgebiet am Godorfer Hafen nicht in Mitleidenschaft gezogen und die Langeler Aue bis zur Frongasse geschont. Hier ist nicht in der notwendigen Tiefe geprüft worden

Wir begrüßen ausdrücklich die Entscheidung der Shell Deutschland Oil GmbH Ihre Werke zu vergrößern und zu modernisieren. Wir sehen darin eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes Köln. Wir glauben aber das wirtschaftliche Interessen und Naturschutz Hand in Hand gehen müssen.

Eine Unterstützung des Unternehmens können wir aber mit der vorgelegten Entscheidung nicht erkennen. Da sich abzeichnet, das gegen die favorisierte Trasse gerichtliche Schritte eingelegt würde (vgl. mein Schreiben von 17.02.08 s. Anlage).
Es wurden nicht alle Trassen mit der notwendigen Tiefe geprüft. Deshalb unsere Aufforderung an den Stadtentwicklungsausschuss und den Regierungspräsidenten, Dezernat 51 die in unserem Schreiben vom 17.02.2008 genannten Trassenführungen in der notwendigen Tiefe zu prüfen.

Alles andere ist falsch verstandene Wirtschaftsfreundlichkeit und damit Wirtschaftsfeindlich!