
Keine Zukunft in Sicht: Die Landesregierung NRW kann keinen Termin für die Fortführung zur Entlastung der Kölner Stadtteile Porz-Libur und Porz-Wahn sowie des Troisdorfer Stadtteils Spich als L 274 n bis zur B 8 in
Troisdorf-Spich geben. Dies beinhaltet eine kleine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Achim Tüttenberg (Rhein-Sieg-Kreis I). Wörtlich heißt es in der Antwort des NRW-Ministers für Bauen und Verkehr Oliver Wittke:
Eine seriöse Fixierung von Baubeginn und Fertigstellung kann auch bei zügiger Planung vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens nicht erfolgen. (..)
Hier der Wortlaut der Kleinen Anfrage 2342 des SPD-Landtagsabgeordneten Achim Tüttenberg (Rhein-Sieg-Kreis I). vom 20. Februar 2008:
Am 1. Mai 2005 wurde die Ortsumgehung Niederkassel und Ranzel als L 269 n feierlich eingeweiht. Im Rahmen der Integrierte Gesamtverkehrsplanung NRW (IGVP) wurde die Fortführung zur Entlastung der Kölner Stadtteile
Porz-Libur und Porz-Wahn sowie des Troisdorfer Stadtteils Spich als L 274 n bis zur B 8 in Troisdorf-Spich in der höchsten Stufe priorisiert.
Da Verkehrsminister Wittke allenthalben verkündet, dass seit 2005 viel schneller geplant werde als zuvor, frage ich die Landesregierung:
1. Welche Planungsschritte sind seit Wirksamwerden derIGVP bezüglich der L 274 n umgesetzt worden?
2. Wann wird das Planfeststellungsverfahren eingeleitet?
3. In welcher Weise soll/kann der Heuserweg in Troisdorf-Spich mit dem angrenzenden Gewerbegebiet angebunden werden?
4. Für welches Jahr rechnet die Landesregierung mit dem Baubeginn?
5. Für welches Jahr rechnet die Landesregierung mit der Fertigstellung?
Antwort des Ministers für Bauen und Verkehr vom 28. März 2008 namens der Landesregierung:
Zur Frage 1
Die Linie wurde bereits in den 80er Jahren abgestimmt. Aufgrund der nachrangigen Einstu-
fung durch die damalige Landesregierung konnte die Planung nicht erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Nach der Verabschiedung des aktuellen Landesstraßenbedarfsplanes mussten faunistische Erhebungen und Gutachten nach der aktuellen Gesetzeslage
neu durchgeführt werden. Erste Ergebnisse liegen vor.
Zur Frage 2
Aufgrund des frühen Planungsstadiums kann ein belastbarer Termin für die Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens derzeit nicht angegeben werden.
Zur Frage 3
Nach den derzeitigen Überlegungen soll der Heuserweg über eine plangleiche Kreuzung an die L 274n angeschlossen werden.
Zu den Fragen 4 und 5
Eine seriöse Fixierung von Baubeginn und Fertigstellung kann auch bei zügiger Planung vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens nicht erfolgen.