Einstimming hat der Vorstand des SPD-Stadtbezirks Porz/Poll in seiner Sitzung am 6.8.2007 eine Geschäftsordnung für seine Arbeit beschlossen. Die neuen Regelungen, die auch als PDF-Dokument unter "Dokumente" im Ordner SPD-Stadtbezirk Porz/Poll abgelegt sind, haben folgendes Aussehen.
Geschäftsordnung
für den Stadtbezirk Porz/Poll
1. Die Regelungen der Satzung des Unterbezirks Köln gelten uneingeschränkt.
2. Neben den gewählten Mitgliedern des Stadtbezirksvorstandes nimmt der /die
BV-Fraktionsvorsitzende an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme
teil. Er/Sie erläutert und berät den Stadtbezirksvorstand in kommunalpolitischen
Beschlussfassungen.
3. Weiterhin nehmen an den Vorstandssitzungen ohne Stimmrecht teil:
– die zuständigen Mandatsträger auf Bundes- und Landesebene
– die Mitglieder des UB-Vorstandes, sofern Sie Mitglied der
angeschlossenen Ortsvereine sind
– die im Stadtbezirk wohnenden oder gewählten Mitglieder der SPDRatsfraktion
– die Mitglieder der SPD-Fraktion in der BV Porz
– die Vorsitzenden der Ortsvereine im Stadtbezirk
– die Vorsitzenden der im Stadtbezirk organisierten Arbeitsgemeinschaften
Text 4. Beschlüsse des SB-Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst.Text
Text 5. Diskussionsredner/innen erhalten in der Reihenfolge ihrer Wortmeldungen das
Wort.Text
Text 6. Die Redezeit für Diskussionsredner/innen sollte 2 Minuten nicht überschreiten.Text
Text7. Anträge zur Geschäftsordnung kommen zur Abstimmung, nachdem jeweils
ein/e Redner/in für und ein/e Redner/in gegen den Antrag gesprochen hat.Text
8. Persönliche Erklärungen sind nur am Schluss der Sitzung über einen Punkt
der Tagesordnung zulässig.