GO für SPD-Stadtbezirk Porz/Poll beschlossen

Einstimming hat der Vorstand des SPD-Stadtbezirks Porz/Poll in seiner Sitzung am 6.8.2007 eine Geschäftsordnung für seine Arbeit beschlossen. Die neuen Regelungen, die auch als PDF-Dokument unter "Dokumente" im Ordner SPD-Stadtbezirk Porz/Poll abgelegt sind, haben folgendes Aussehen.

Geschäftsordnung
für den Stadtbezirk Porz/Poll

1. Die Regelungen der Satzung des Unterbezirks Köln gelten uneingeschränkt.

2. Neben den gewählten Mitgliedern des Stadtbezirksvorstandes nimmt der /die
BV-Fraktionsvorsitzende an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme
teil. Er/Sie erläutert und berät den Stadtbezirksvorstand in kommunalpolitischen
Beschlussfassungen.

3. Weiterhin nehmen an den Vorstandssitzungen ohne Stimmrecht teil:

– die zuständigen Mandatsträger auf Bundes- und Landesebene

– die Mitglieder des UB-Vorstandes, sofern Sie Mitglied der
angeschlossenen Ortsvereine sind

– die im Stadtbezirk wohnenden oder gewählten Mitglieder der SPDRatsfraktion

– die Mitglieder der SPD-Fraktion in der BV Porz

– die Vorsitzenden der Ortsvereine im Stadtbezirk

– die Vorsitzenden der im Stadtbezirk organisierten Arbeitsgemeinschaften

Text 4. Beschlüsse des SB-Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst.Text

Text 5. Diskussionsredner/innen erhalten in der Reihenfolge ihrer Wortmeldungen das
Wort.
Text

Text 6. Die Redezeit für Diskussionsredner/innen sollte 2 Minuten nicht überschreiten.Text

Text7. Anträge zur Geschäftsordnung kommen zur Abstimmung, nachdem jeweils
ein/e Redner/in für und ein/e Redner/in gegen den Antrag gesprochen hat.
Text

8. Persönliche Erklärungen sind nur am Schluss der Sitzung über einen Punkt
der Tagesordnung zulässig.