Auf die umstrittenen Geschäfte mit kommunalem Eigentum im Rahmen des Cross-Border-Leasings sind jetzt auch amerikanische Steuerfahnder aufmerksam geworden. An Hand eines geplanten Geschäfts in St. Augustin überprüfen die Beamten die Vereinbarkeit solcher Transaktionen mit amerikanischem Recht. Das berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger in seiner Online-Ausgabe vom 14. Januar:
US-Steuerbeamte ermitteln in NRW
Von Ralf Johnen
Experten überprüfen unter anderem geplante Vermietung von Kommunalanlagen in Sankt-Augustin.
Berlin / Sankt Augustin – Eine völlig neue Entwicklung scheint den Abschluss weiterer Cross-Border-Geschäfte zu gefährden. In einem Schreiben, das dem "Kölner Stadt-Anzeiger" vorliegt, bekundet die Repräsentantin der amerikanischen Steuerbehörde (IRS) für Zentral- und Osteuropa in Berlin, Susan Stanley, dass sie vom US-Finanzministerium sowie von ihrer eigenen Behörde den Auftrag habe, "Förderung und Verkauf von Praktiken zur Verhinderung steuerlicher Belastungen zu stoppen". Hierzu seien auch Cross-Border-Leasing-Transaktionen zu zählen, weil sie "keine wirtschaftliche Substanz" hätten und zu den "missbräuchlichen Praktiken zur Verhinderung steuerlicher Belastungen" gehörten.
Wie Stanley weiterhin ausführt, seien die Wirtschaftsprüfer der IRS angewiesen, anhand von Informationen, die sie, Stanley, liefere, "Steuervollstreckungen" zurückzuverfolgen. Um Einzelheiten über ein geplantes Geschäft in Sankt Augustin bei Bonn in Erfahrung zu bringen, regte Stanley ein Treffen mit Vertretern einer Bürgerinitiative an. Auch bezeichnete sie es als hilfreich, Kopien aller verfügbarer Schriftstücke zu erhalten.
In Sankt Augustin sollen die Zentrale Abwasserbeseitigung und das städtische Kanalnetz über eine Laufzeit von 27 Jahren an die Pittsburgh National Corporation Bank verpachtet und anschließend zurückgeleast werden. Dem US-Unternehmen entstünden hierdurch erhebliche Steuervorteile, an denen die Stadt Sankt Augustin mit einem Barwertvorteil in Höhe von geschätzten zehn Millionen Dollar beteiligt werden soll. Eine Bürgerinitiative bekämpft den Abschluss des Geschäfts vehement, die CDU-Mehrheit im Stadtrat will jedoch ein Bürgerbegehren, das sich auf 5000 Unterschriften stützt, aus formalen Gründen für nicht zulässig erklären.
Zahlreiche Städte und Kommunen in der Region haben in der Vergangenheit versucht, ihre Haushaltssituation mit Cross-Border-Geschäften aufzubessern. Bereits im Dezember allerdings war publik geworden, dass der US-Senator Chuck Grassley eine Initiative ins Leben gerufen hat, die das Steuerschlupfloch in den USA stopfen soll. Dabei war er auf breite politische Zustimmung gestoßen. Wenig später hat unter anderem die Stadt Köln ihre Pläne für ein Cross-Border-Geschäft vorerst auf Eis gelegt, um die Entwicklung in den USA abzuwarten.