Neben der Kölner CDU gerät jetzt auch die Kölner Verwaltung in die Kritik. In seiner Online-Ausgabe vom 5. November berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger:
SPD wirft Verwaltung Täuschung vor
Von Andreas Damm
Die Stadtverwaltung hat offenbar versucht, einen Verstoß gegen das Meldegesetz zu verschleiern. Am 2. Juli hatte der Kreisverband der CDU die Namen der Kölner Wahlberechtigten erhalten, außerdem die Anschriften und die akademischen Titel. Zwar seien die Wahlberechtigten in vier Altersgruppen aufgeteilt und die Daten somit als "Gruppenauskünfte" verschickt worden – doch lassen die Bestimmungen dieses Vorgehen nicht zu. Einzig die Namen jener rund 15 000 Bürger, die eine Auskunftssperre beantragt hatten, seien der CDU nicht zur Verfügung gestellt worden.
Auf eine Anfrage der SPD hin gab Oberbürgermeister Fritz Schramma dem Hauptausschuss des Rates schriftlich Auskunft. Allerdings stimmten seine Angaben nach Auffassung des Landes nicht mit der Rechtslage überein. In dem Papier ist von einer "etwaigen Unklarheit des Gesetzes" zu lesen, die erst am 18. Juli 2002 durch einen Erlass des NRW-Innenministeriums beseitigt worden sei, also nach der Auskunft an die CDU. Bis dahin habe die Stadt davon ausgehen können, dass es nicht verboten sei, die Daten der gesamten Wählerschaft aufgeteilt in Altersgruppen weiter zu geben.
"Das Schreiben vom 18. Juli war nur ein Hinweis auf die bestehende Rechtslage", sagte dagegen der Pressesprecher des Innenministeriums, Gregor Lange, gestern dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Bereits im November 1998 habe der Innenminister eine eindeutige Verwaltungsvorschrift über die Weitergabe von Wählerdaten erlassen. Darin heißt es: "Nicht zulässig ist eine Auskunft über alle Wahlberechtigten. Auskünfte dürfen nur über Wahlberechtigte einzelner oder mehrerer Altersjahrgänge, soweit beantragt, erteilt werden."
SPD-Fraktionschef Martin Börschel reagierte verärgert. "Wenn das so ist, hat die Verwaltung bewusst versucht, uns hinters Licht zu führen", sagte er. "Das ist eine Unverschämtheit, die Konsequenzen haben muss." Die CDU hatte die Daten an das Meinungsforschungsinstitut "dimap" weitergeleitet. Die Datenschutzbeauftragte des Landes prüft derzeit, ob Beteiligte gegen das Datenschutzgesetz verstoßen haben. CDU-Chef Richard Blömer hatte angegeben, er habe seinerzeit nicht gewusst, dass sein Geschäftsführer "einfach alle Einzelgruppierungen angekreuzt und auch erhalten hat".