Informationen zum Zuwanderungsgesetz

Am 22. März hat der Bundesrat dem Gesetzenwurf des Deutschen Bundestages zur Neuregelung der Zuwanderung zugestimmt. Damit hat Deutschland ein neues modernes Zuwanderungsgesetz mit klaren Regeln, um Zuwanderung zu steuern und zu begrenzen. Das Gesetz findet die richtige Balance zwischen humanitären Verpflichtungen und einer wirtschaftlich vernünftigen Zuwanderung im Interesse unseres Landes.

Über das Gesetz hat es in den letzten Monaten eine breite gesellschaftliche Debatte gegeben. Alle großen gesellschaftlichen Organisationen – Kirchen, humanitäre Organisationen, Gewerkschaften und die Wirtschaft – haben sich für das neue Gesetz ausgesprochen. Die neuen Zuwanderungsregeln werden dazu beitragen, die Zuwanderung insgesamt zu begrenzen, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu sichern, Arbeitsplätze zu schaffen und den Missbrauch des Asylrechts einzudämmen.

Die Kernpunkte des neuen Zuwanderungsrechts:

-Zuwanderung wird unter der Berücksichtigung der Integrationsfähigkeit Deutschlands gesteuert und begrenzt.

-Das geltende Ausländergesetz wird durch ein neues Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet ersetzt.Zukünftig gibt es nur noch eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis und eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis.

-Integration wird als gesetzliche Aufgabe festgeschrieben. Zuwanderer müssen deutsch lernen und Kurse über unser Rechts- und Gesellschaftssystem besuchen.

-Zuwanderung aus wirtschaftlichen Gründen wird künftig über ein Auswahlverfahren gesteuert. Bewerber werden nach einem Punktesystem eingestuft, in das Kriterien wie Alter, Ausbildung, Familienstand, Sprachkenntnisse, Beziehungen zu Deutschland oder Herkunftsland einfließen. Die jährliche Höchstzahlen für Zuwanderung werden gemeinsam vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und der Bundesanstalt für Arbeit festgelegt.

-Für Zuwanderer, die einen Arbeitsplatz suchen, gilt: Kann ein Arbeitsplatz mit einem Deutschen besetzt werden, hat dieser Vorrang. Nur wenn kein Deutscher gefunden wird, kommen Zuwanderer zum Zug.

-Kinder von Zuwanderern sollen bis zum Alter von zwölf Jahren ein Nachzugsrecht erhalten. Ausnahmen sollen nur bei humanitären Gründen möglich sein.

-Die Asylverfahren werden beschleunigt, Asylmissbrauch verhindert und die Ausreisepflicht durchgesetzt, wenn keine Gründe für Asyl vorliegen.

Das neue Zuwanderungsrecht verbindet die wirtschaftlichen Interessen Deutschlands mit den humanitären Prinzipien unserer demokratischen Grundordnung. Es stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit und bedeutet einen weiteren Schritt zur Modernisierung unseres Landes.

Den Text des Zuwanderungsgesetzes und den Bericht der Zuwanderungskommission der Bundesregierung können Sie sich über die unten stehenden Links herunterladen. Zum Lesen der Dokumente benötigen Sie den Acrobat Reader, den Sie hier ebenfalls kostenlos downloaden können.